Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur therapeutischen Behandlung in unserer Praxis
Häufig erreichen uns Fragen zur Therapie. Aus diesem Grund haben wir einige grundlegende Informationen zu den Abläufen und Hintergründen unserer therapeutischen Behandlungen zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch in unserer Praxis für Ergotherapie in Flensburg zur Verfügung.
Wie bekomme ich eine Heilmittelverordnung (Rezept) für die Ergotherapie?
Um eine therapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Sprechen Sie daher zunächst mit Ihrem Arzt, um zu klären, ob eine Therapie in Ihrem Fall sinnvoll ist. Das Rezept (Heilmittelverordnung) kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt, Neurologen oder anderen Fachärzten ausgestellt werden.
Werden die Kosten für eine Behandlung übernommen?
Die Ergotherapie ist ein wesentliches Elemente der medizinischen Grundversorgung. Für Kinder bis 17 Jahre übernehmen die Krankenkassen die kompletten Behandlungskosten. Erwachsene ab 18 Jahren müssen einen Eigenanteil von zehn Prozent der Behandlungsgebühren sowie einen Betrag von zehn Euro pro Heilmittelverordnung selbst tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von diesen Kosten befreit sind, entfällt der Eigenanteil.
Was erwartet mich bei einer ergotherapeutischen Behandlung?
Unsere Schritte in der Diagnostik:
- Erstgespräch: Zunächst führen wir ein ausführliches Gespräch, um den jeweiligen Sachverhalt zu klären.
- Gezielte Tests: Mithilfe spezieller Tests erhalten wir eine objektive Bewertung der Problematik.
- Diagnose und Beratung: Nach der Erstellung der Diagnose informieren wir Sie über die nächsten möglichen Schritte.
Unser Vorgehen in der Therapie:
- Individuelle Therapieplanung: Wir erstellen einen maßgeschneiderten Therapieplan, der gezielt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
- Information und Anleitung: Sie erhalten detaillierte Informationen zu Ihrer Problematik sowie hilfreiche Hinweise, wie Sie am besten damit umgehen können.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Falls erforderlich, integrieren wir ergänzende Therapiemaßnahmen durch die Kooperation mit anderen Fachbereichen.
Wann ist eine Therapie für mein Kind notwendig?
Sollten Sie Bedenken hinsichtlich der Entwicklung Ihres Kindes haben und unsicher sein, ob alles altersgerecht verläuft, empfehlen wir Ihnen, zunächst Ihren Arzt zu konsultieren. Dieser kann je nach Bedarf eine Verordnung für eine therapeutische Behandlung ausstellen.
Wie viel Zeit nimmt eine Therapiesitzung in Anspruch?
Die Dauer einer Therapiesitzung variiert individuell und richtet sich nach der spezifischen Problematik sowie der Belastbarkeit des Patienten. In unserer Praxis betragen die Behandlungszeiten üblicherweise zwischen 30 und 60 Minuten. Die Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen werden stets auf die persönlichen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten.
Ist eine Terminvereinbarung erforderlich, oder kann ich auch spontan vorbeikommen?
Um Wartezeiten zu minimieren und eine optimale Betreuung sicherzustellen, erfolgt die Behandlung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
Informationen zu unseren Öffnungszeiten sowie zur Anfahrt finden Sie hier.
Ich habe noch Fragen - an wen kann ich mich wenden?
Fragen beantworten wir Ihnen gern via Kontaktformular oder telefonisch. Wir sind gern für Sie da!